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Tennisplatzordnung

Die Benutzung der Tennisplätze inklusive aller dazugehörigen Anlagen wie Umkleide und Sanitärräume, Klubhaus usw. erfolgt für alle auf eigene Gefahr. Der Tennisverein übernimmt für Unfälle keinerlei Haftung. Spieler, die den Platz bzw. das Eigentum des Vereines beschädigen, haften für diese Schäden und können vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden. Für Kinder sind die Eltern haftbar.

 

  1. Die Einhaltung der Tennisplatzordnung ist für jede Spielerin/jeden Spieler verbindlich.

  2. Spielberechtigt sind nur Mitglieder, die ihren Beitrag bezahlt haben, ihre Arbeitsleistungen im Vorjahr erfüllt oder die entsprechende Ersatzleistung erbracht haben.

  3. Der Tennisplatz darf nur mit Tennisschuhen, in entsprechender Kleidung und nur für den Tennisspielbetrieb betreten werden.

  4. Der Tennisplatz muss freigegeben und bespielbar sein. Die Entscheidung ob der Platz bespielbar ist oder nicht, obliegt dem Vorstand bzw. dem Platzwart. Unbespielbare Plätze werden entsprechend gekennzeichnet.

  5. Die Spielzeit beträgt auf den Plätzen 60 Minuten inklusive Platzpflege. Ein Weiterspielen nach Beendigung der Spielzeit ist für Mitglieder gestattet, sofern keine Platzbuchung anderer Mitglieder auf den Platzbelegungsplänen erfolgte und diese auf die Platzbenutzung warten. Gastspieler könne den Spielbetrieb gleichlautend fortsetzen und wenn keine anderen Gastspieler auf die Aufnahme des Spielbetriebes warten. Gastspieler sind gegenüber. Vereinsspielern nachrangig nutzungsberechtigt.

  6. Die Plätze sind nach dem Spiel von außen nach innen kreisförmig abzuziehen. Die Geräte sind nach der Benutzung wieder ordnungsgemäß abzustellen bzw.  aufzuhängen. Die Besen sind immer aufzuhängen.

  7. Trainingszeiten von Kindern und Jugendlichen werden jährlich in Abstimmung zwischen den Trainern und dem Vorstand festgelegt und sind bindend einzuhalten.

  8. Der Spielbetrieb des Nebenplatzes darf nicht gestört werden. Lautes Rufen ist zu unterlassen.

  9. Im gesamten Clubhaus ist auf strikter Einhaltung der Sauberkeit und Ordnung zu achten.

  10. Gastspieler: Alle Mitglieder werden gebeten, Gastspieler in die Anlage einzuweisen und diese so gut es geht zu unterstützen. Die Spielgebühr für Gäste beträgt 8.00 € pro Stunde und Person.

  11. Die Spielerin bzw. der Spieler, welche/r als letzte/r die Sportanlage verlässt, ist verpflichtet, alle zur Anlage gehörigen Räumlichkeiten (Vereinsheim, Tennisanlage) abzuschließen. Wenn alle Mitglieder, Spielerinnen und Spieler diese Punkte beachten, haben alle eine einwandfreie Tennisanlage.

  12. Generell gilt auf der kompletten Tennisanlage Leinenpflicht für alle Hunde!

  13. Der/die Besucher der Tennisanlage erklärt/erklären sich damit einverstanden, dass alle getätigte Film- oder Fotoaufnahmen dem Tennisclub Seelow e.V. für Präsentationen im Internet sowie für gewerbliche Zwecke, wie Werbung auf Printmedien, uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Sollte dies nicht gewünscht werden, ist dieses bis spätestens 7 Tage nach dem Besuch der Tennisanlage dem Tennisclub Seelow e.V. per eingeschriebenen Brief anzuzeigen. 

 

Der Vorstand